|
2.018 Elektrische
Ausrüstung des Motors
Zur elektrischen Ausrüstung des Motors gehören
die Lichtmaschine und der Unterbrecher sowie die Zündkerze.
Die Lichtmaschine ist spannungsregelnd und vollständig
gekapselt. Ihr exzentrisch gelagerter Wellenstumpf ermöglicht
Veränderung des Achsabstandes zwischen Kurbelwelle und
Lichtmaschine.

Bild 20 Reglerschalter
der Lichtmaschine
Der zum Antrieb der Lichtmaschine verwendete
Keilriemen kann somit auf die notwendige Vorspannung gebracht
werden. Wie unter 2.011 gesagt, liegt die Lichtmaschine in einem
Sockel am Motorgehäuse über dem Werkzeugkasten [Bild
19], wo sie durch ein Spannband in ihrer Position gehalten wird
(Bild 19 (1)]. Die Keilriemenscheibe auf der Kurbelwelle [Bild 19
(2)] ist Mittels Konus auf dem verlängerten Gewindebolzen,
der das Kettenrad auf der Kurbelwelle festzieht, befestigt. Die
im Bild 19 (3) erkennbare Keilriemenscheibe der
Lichtmaschine ist ebenfalls mit Konus und Mutter auf der
Ankerwelle der Lichtmaschine befestigt. Der gesamte
Riementrieb wird mit einer Schutzhaube gegen Eindringen von
Schmutz und Wasser geschützt [Bild 11 (2)]; die Schutzhaube
ist mit zwei Linsensenkschrauben am Räderkastendeckel
gefestigt [Bild 11 (3)]. Unter der Blechkappe am Ende der
Lichtmaschine ist der Reglerschalter eingebaut [Bild 20 (1)], der
einerseits bei Erreichen der erforderlichen Ladespannung
Lichtmaschine und Batterie verbindet, andererseits bei allen
Drehzahlen die Lichtmaschinenspannung auf annähernd
demselben Wert hält. Die einwandfreie Arbeitsweise des
Reglers erkennt man am Verlöschen der roten
Ladekontrollampe im Scheinwerfer, was bei etwa 25 km/h im vierten
Gang erfolgt. Erst bei etwa 40 km/h gibt die Lichtmaschine im
vierten Gang ihre volle Leistung ab.
In den unteren Gängen muß die Maschine,
um ein Aufladen der Batterie auch bei eingeschalteten
Stromverbrauchern zu gewährleisten, mit folgenden
Geschwindigkeiten gefahren werden:
im ersten Gang 12 km/h,
im zweiten Gang 19 km/h,
im dritten Gang 30 km/h.
Die Unterbrecherdose ist in eine Bohrung des
Räderkastendeckels eingesetzt und wird mit zwei Schrauben,
die zwei Federn unter Spannung setzen, an diesen angepreßt
[Bild 21 (1)]. Um eine einwandfreie Lage des Unterbrechers zum
Nocken auf der Nockenwelle sicherzustellen, ist bei der neuen
Ausführung die Unterbrecherdose in einer in einem
angegossenen Sockel des Räderkastendeckels vorgesehenen
Bohrung gelagert. Die Schutzhaube ist mit einer entsprechend
großen Bohrung für den Sockel des Räderkastendeckels
versehen. Um ein Verdrehen der Unterbrecherdose für Früh-
und Spätzündung zu ermöglichen, wird in einen an
der Dose angenieteten Winkel ein Bowdenzug eingehängt. Die
Bowdenhülle stützt sich in einer Stellschraube ab, die
mit l Gegenmutter in ein Auge der Schutzhaube eingesetzt ist.
Zwischen Auge und Unterbrecherwinkel ist eine doppeltkonische
Feder gelegt, die den Unterbrecher auf Frühzündung
drückt [Bild 21 (2)]. Durch das Unterbrecherlager ist die
Nockenwelle sichtbar [Bild 21 (3)], die den Unterbrechernocken
trägt, der den Unterbrecherhammer [Bild 21 (4)] steuert.
Wenn die Unterbrecherkontakte trennen, erfolgt die Zündung.
Die Schmierung des Unterbrechernockens erfolgt durch einen
ölgetränkten Filzstreifen.
Im
Unterbrechergehäuse ist noch der Kondensator untergebracht,
der mit einer Schelle befestigt ist [Bild 21 (6)]. Der
Unterbrecher wird mit einem Blechdeckel verschlossen, der durch
einen Klemmverschluß gehalten wird. Das Hochspannungskabel,
das mit einem Steckverschluß an der Zündspule
befestigt ist, trägt auf der anderen Seite den
Kerzenstecker. Die Zündspule ist unter dem Rahmenlenkkopf an
einem angeschraubten, bei neueren Ausführungen
angeschweißten Winkel
befestigt. Die Zündkerze hat die
Bezeichnung M 14/175. Ihr Elektrodenabstand soll 0,6 mm
betragen. Die Zahl 175 ist der Wärmewert der Kerze, während
M 14 die Gewindegröße bezeichnet. Die Schaltung der
elektrischen Anlage siehe unter 4.06.
Bild 21
Unterbrecherdose
mit Unterbrecher und Kondensator
|